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   BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93   

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BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93 (https://dejure.org/1996,1432)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1996 - 6 P 38.93 (https://dejure.org/1996,1432)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 (https://dejure.org/1996,1432)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Bewerbers - Unterrichtung des Personalrats - Ausschreibung eines Dienstpostens - Mitbestimmung bei dem Absehen von der Ausschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung, Absehen von der Ausschreibung einer Stelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 286
  • DVBl 1996, 1153 (Ls.)
  • NZA-RR 1996, 398
  • ZTR 1996, 570
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 6 P 32.85

    Dienststelleninterne Stellenausschreibung - Rechtsgrundlage - Einschränkungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Die Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn berechtigt ihn dagegen nicht, die Besetzung bestimmter Dienstposten generell von der Ausschreibung auszunehmen (im Anschluß an BVerwGE 79, 101).

    Wie die Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG setzt jedoch auch das Geltendmachen einer allein wegen dieser personalvertretungsrechtlichen Vorschrift - und nicht aus Gründen des Dienstrechts - als rechtswidrig anzusehenden unterbliebenen internen Ausschreibung voraus, daß eine dienststelleninterne Auswahl nach Lage der Dinge unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt (vgl. auch Beschluß vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101, 109) [BVerwG 08.03.1988 - 6 P 32/85].

    Zutreffend ist der Ausgangspunkt seiner Erwägungen, daß die auf § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG beruhende Pflicht zur dienststelleninternen Ausschreibung aufgrund der Organisations- und Personalhoheit des Dienstherrn eingeschränkt sein kann (so schon Beschluß des Senats vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - a.a.O.).

    Als eine organisatorische Maßnahme, in deren Folge eine Ausschreibung zu Recht ausscheidet, hat der Senat in dem bereits erwähnten Beschluß vom 8. März 1988 (a.a.O. S. 110) die Umstrukturierung der Behördenorganisation einschließlich einer Änderung der Aufgabenbereiche (dort: Auflösung und Neubildung von Forschungsgruppen) gezählt; er hat weiter ausgeführt, daß es sich bei der Betrauung einer bestimmten Person mit der Leitung einer neu gebildeten Forschungsgruppe um eine sachlich zu Recht auf die Person dieses Beschäftigten beschränkte und gerechtfertigt gezielte Personalmaßnahme handelte, die nach den zuvor entwickelten Grundsätzen eine Pflicht zur vorherigen dienststelleninternen Ausschreibung der Stelle ausgeschlossen habe.

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Die Rechtsbeschwerde ist trotz der vollzogenen Einstellung des R. zulässig (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Dezember 1994 - BVerwG 6 P 35.92 - Buchholz 251.8 § 80 RhPPersVG Nr. 10).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Die oftmals fehlenden speziellen dienstrechtlichen Kenntnisse und die Kürze der Zeit, die dem Personalrat für seine Beschlußfassung zur Verfügung steht (§ 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG), schließen es aus, an die Begründung einer Zustimmungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (Beschluß des Senats vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 8); vielmehr ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (Beschluß vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 282 f.) [BVerwG 09.12.1992 - 6 P 16/91].
  • BVerwG, 13.10.1978 - 6 P 6.78

    Dienstposten - Dienststelleninterne Ausschreibung - Mitbestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Die Befugnis festzulegen, welche Anforderungen an den künftigen Inhaber eines zu besetzenden Dienstposten zu stellen sind, steht aufgrund seiner Organisations- und Personalhoheit allein dem Dienststellenleiter zu (vgl. Beschluß des Senats vom 13. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 6.78 - BVerwGE 56, 324, 326) [BVerwG 13.10.1978 - 6 P 6/78].
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Die oftmals fehlenden speziellen dienstrechtlichen Kenntnisse und die Kürze der Zeit, die dem Personalrat für seine Beschlußfassung zur Verfügung steht (§ 69 Abs. 2 Satz 3 BPersVG), schließen es aus, an die Begründung einer Zustimmungsverweigerung strenge Anforderungen zu stellen (Beschluß des Senats vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - Buchholz 238.3 A § 69 BPersVG Nr. 8); vielmehr ist ein großzügiger Maßstab anzulegen (Beschluß vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 282 f.) [BVerwG 09.12.1992 - 6 P 16/91].
  • BVerwG, 05.09.1990 - 6 P 27.87

    Mitbestimmung der Personalvertretung bei Erstellung von Testbogen und Festlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Derartige Festlegungen des Anforderungsprofils unterliegen nicht der Mitbestimmung (Beschluß vom 5. September 1990 - BVerwG 6 P 27.87 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 20).
  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die das Beschwerdegericht zutreffend hingewiesen hat (Beschluß vom 27. Juli 1979 - 1 ABR 24/70 - BAGE 23, 196, Leitsatz Nr. 8).
  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    An anders lautender früherer Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1 S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.) wird nicht festgehalten (so bereits zum nordrhein-westfälischen Recht: Beschluss vom 9. Januar 2007 a.a.O. Rn. 36 f.; vgl. dazu Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 73 Rn. 40 ff.).

    Nach der zitierten Senatsrechtsprechung soll das Mitbestimmungsrecht entfallen, wenn sich nach Lage der Dinge ergibt, dass für eine Ausschreibung kein Anlass besteht oder dass sie mit dem Zweck der Maßnahme nicht in Einklang zu bringen ist (vgl. Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. S. 29).

  • BVerwG, 04.02.2014 - 6 PB 36.13

    Mitbestimmung beim Absehen von Stellenausschreibungen; Abweichung von einer

    Der Antragsteller stützt sich zur Begründung seiner Abweichungsrüge auf die Senatsbeschlüsse vom 8. März 1988 - BVerwG 6 P 32.85 - (BVerwGE 79, 101 = Buchholz 251.4 § 87 HmbPersVG Nr. 1) und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93).
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    Erforderlich sind fallbezogene Ausführungen des Personalrats, etwa indem er darlegt, dass der Dienststellenleiter ihn über einzelne für die Maßnahme wesentliche - jedoch ihm nicht ohne weiteres bekannte - Umstände unterrichten müsse, aber bislang nicht unterrichtet habe (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 33, zust. Ilbertz, ZfPR 1996, Nr. 4, 126).

    Auch insoweit lehnen sich das Gesetz und die Gesetzesbegründung an Kriterien an, die in der Rechtsprechung entwickelt worden sind: Der Personalrat darf sich nicht auf eine nur formelhafte Begründung beschränken, die den konkreten Anlass und damit auch den Bezug zum konkreten Einzelfall selbst bei großzügiger Würdigung nicht erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38.93, PersR 1996, 239, juris Rn. 32).

    Erforderlich sind auch hier fallbezogene Ausführungen des Personalrats, etwa indem er darlegt, dass der Dienststellenleiter ihn über einzelne für die Maßnahme wesentliche - jedoch ihm nicht ohne weiteres bekannte - Umstände unterrichten müsse, aber bislang nicht unterrichtet habe (insoweit BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 33).

    Zwar kann der Personalrat nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (BVerwG, Beschl. v. 29.9.2020, 5 P 7/19, juris Rn. 13 f.; Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 35 f.; Beschl. v. 29.12.2015, 5 PB 2/15, ZTR 2016, 168, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 75, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten) die Zustimmung zur beabsichtigten Einstellung eines Bewerbers unter bestimmten Voraussetzungen mit der Begründung verweigern, die Dienststelle habe ohne seine Zustimmung von einer Ausschreibung abgesehen.

  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    An die Entscheidungen zu Art. 33 Abs. 2 GG anknüpfend ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an welcher festzuhalten ist, bereits angenommen worden, dass ein gesetzeswidriges Absehen von der Ausschreibung die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt und dies gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 und vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - PersR 2016, Heft 4, 54 ).
  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

    Prägend für diese Auffassung war die Sorge, in Ermangelung dem Verfassungsrecht oder dem einfachgesetzlichen Dienstrecht zu entnehmender Gebote, zu besetzende Stellen dienststellenintern auszuschreiben, würde das Mitbestimmungsrecht des Personalrats weitgehend leerlaufen (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 106 ff. bzw. S. 5 ff. und vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 S. 28 ff.).

    f) Der Antragsteller strebt - in Anlehnung an Formulierungen in der zitierten Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 8. März 1988 a.a.O. S. 109 bzw. S. 7 und vom 29. Januar 1996 a.a.O. S. 28) - sein Mitwirkungsrecht nur mit der Einschränkung an, dass "nach Lage der Dinge eine dienststelleninterne Ausschreibung unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht kommt".

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 20 A 2477/16

    Personalrat; Mitbestimmung; Zuweisung; gemeinsame Einrichtung; Tätigkeit;

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2015 - 5 PB 2.15 - PersR 2016, 54 = ZTR 2016, 168, und vom 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 93 = NVwZ 1997, 286 = PersR 1996, 239 = PersV 1996, 465 = RiA 1997, 132 = Schütz/Maiwald ES/D IV 1 Nr. 86 = ZBR 1997, 25 = ZfPR 1996, 122 = ZTR 1996, 570.
  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist;

    Erforderlich sind fallbezogene Ausführungen des Personalrats, etwa indem er darlegt, dass der Dienststellenleiter ihn über einzelne für die Maßnahme wesentliche - jedoch ihm nicht ohne weiteres bekannte - Umstände unterrichten müsse, aber bislang nicht unterrichtet habe (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 33, zust. Ilbertz, ZfPR 1996, Nr. 4, 126).

    Auch insoweit lehnen sich das Gesetz und die Gesetzesbegründung an Kriterien an, die in der Rechtsprechung entwickelt worden sind: Der Personalrat darf sich nicht auf eine nur formelhafte Begründung beschränken, die den konkreten Anlass und damit auch den Bezug zum konkreten Einzelfall selbst bei großzügiger Würdigung nicht erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38.93, PersR 1996, 239, juris Rn. 32).

    Erforderlich sind auch hier fallbezogene Ausführungen des Personalrats, etwa indem er darlegt, dass der Dienststellenleiter ihn über einzelne für die Maßnahme wesentliche - jedoch ihm nicht ohne weiteres bekannte - Umstände unterrichten müsse, aber bislang nicht unterrichtet habe (insoweit BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 33).

  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08

    Mitbestimmung bei Einstellung

    Da aber die Begründung den Dienststellenleiter in den Stand setzen soll zu erkennen, welche Einwendungen der Personalrat gegen die beabsichtigte Maßnahme erhebt und auf welchen Erwägungen sie beruhen, darf sich der Personalrat nicht auf eine nur formelhafte Begründung beschränken sondern hat fallbezogene Ausführungen zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 - 6 P 38/93 - PersR 1996 S. 239 ff. = PersV 1996 S. 465 ff. = NVwZ 1997 S. 286 ff. = juris Rdnrn. 32 f.).

    Die Einstellung und die Ausschreibung sind zwar zwei verschiedene Vorgänge, die auch zwei verschiedene Mitbestimmungstatbestände berühren können (etwa § 75 Abs. 1 Nr. 1 einerseits und § 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG andererseits), gleichwohl kann nach der Rechtsprechung eine gesetzwidrig ohne erforderliche Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung als Zustimmungsverweigerungsgrund geltend gemacht werden, weil dadurch auch die objektive Rechtmäßigkeit der anschließenden Einstellung berührt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O. juris Rdnr. 36; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 - 3 P 50015/95.ME - juris Rdnr. 22).

    Zwar bezieht sich die vom Verwaltungsgericht (vgl. juris Rdnr. 33) in diesem Zusammenhang beiläufig angeführte Vorschrift des § 77 Abs. 2 Nr. 2 HPVG zur Mitbestimmung über "Grundsätze des Verfahrens bei Stellenausschreibungen" nur auf die Aufstellung allgemeiner Grundsätze, nicht aber auf die hier fraglichen Ausschreibungsverfahren im Einzelfall, so dass sich der Antragsteller hier mangels eines solchen hessischen Mitbestimmungstatbestandes nicht darauf berufen könnte, eine Ausschreibung sei gesetzwidrig ohne seine Zustimmung unterblieben bzw. eingeschränkt worden (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1996 a.a.O.; Bayer. VGH, Beschluss vom 2. März 2005 - 17 P 04.2591 - juris Rdnr. 24; VG Meiningen, Beschluss vom 16. Oktober 1996 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 28.05.2015 - 8 A 133/14

    Berechtigtes Interesse an Feststellung; Absehen von Ausschreibung; Mitbestimmung

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 29. Januar 1996 - 6 P 38.93 -, juris) habe aber entschieden, dass der Personalrat die Zustimmung zur Einstellung eines Bewerbers mit der Begründung verweigern könne, die Dienststelle habe ohne seine Zustimmung von einer Ausschreibung abgesehen.

    Eine gesetzeswidrig ohne Zustimmung des Personalrats unterbliebene Ausschreibung gegenüber einer beabsichtigten Einstellung kann als Zustimmungsverweigerungsgrund im Sinne von § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 1996 - 6 P 38/93 -, juris Rn. 36).

    Mit dem Vorbringen war zugleich dargelegt, dass eine dienststelleninterne Auswahl nach Lage der Dinge unter verschiedenen fachlich und persönlich geeigneten Beschäftigten in Betracht gekommen wäre (zu diesem Kriterium näher BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 1996 a. a. O.).

  • LAG Hamm, 12.11.2010 - 10 TaBV 65/10

    Mitbestimmungsrecht der Betriebsvertretung einer Dienststelle der Britischen

    Eine Begründung, die offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe des § 77 Abs. 2 BPersVG Bezug nimmt, ist unbeachtlich, sodass die Zustimmung der Betriebsvertretung als erteilt gilt (BVerwG 20.06.1986 - 6 P 4/83 - BVerwGE 74, 273 = PersV 1987, 63; BVerwG 09.12.1992 - 6 P 16/91 - AP BPersVG § 75 Nr. 41; BVerwG 29.01.1996 - 6 P 38/93 - AP BPersVG § 75 Nr. 63; BVerwG 30.04.2001 - 6 P 9/00 - PersV 2001, 411; Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., § 69 Rn. 48; zur vergleichbaren Rechtslage im Betriebsverfassungsrecht, § 99 Abs. 3 BetrVG, zuletzt: BAG 16.03.2010 - 3 AZR 31/09 - NZA 2010, 1028; Rn. 41 m.w.N.).

    Andernfalls fehlt es nämlich an jeglicher gesicherter Grundlage für eine Einflussnahme des Personalrats - hier der Betriebsvertretung (BVerwG 08.03.1988 - 6 P 32/85 - BVerwGE 79, 101 = PersR 1988, 183; BVerwG 29.01.1996 - 6 P 38/93 - AP BPersVG § 75 Nr. 63 = NZA-RR 1996, 398; ebenso: Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, a.a.O., § 75 Rn. 489; vgl. auch: Ilbertz/Widmaier, PersVG, 11. Aufl., § 75 Rn. 173 m.w.N.).

    Ein zustimmungsbedürftiges Absehen von einer Ausschreibung liegt dann nicht vor, wenn einzelne organisatorische oder personelle Regelungen getroffen werden, in deren Folge eine Ausschreibung ausscheidet, etwa wenn für sie kein Anlass besteht oder wenn sie mit dem Zweck der Maßnahme nicht in Einklang zu bringen ist (BVerwG 08.03.1988 - a.a.O., Rn. 24; BVerwG 29.01.1996 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

  • OVG Hamburg, 08.11.2011 - 7 Bf 33/11

    Mitbestimmung beim Absehen von einer Ausschreibung

  • BVerwG, 29.09.2020 - 5 P 7.19

    Dienststellenübergreifende Ausschreibung von Dienstposten an Stelle einer bisher

  • VG Minden, 20.06.2006 - 12 K 354/06

    Zustimmung des Personalrats zur Einführung des Zeiterfassungssystems ProLeiKa;

  • LAG Hamm, 08.01.2010 - 10 TaBV 73/09

    Eingeschränkte Mitbestimmung bei Stellenausschreibung im öffentlichen Dienst

  • OVG Sachsen, 17.05.2018 - 8 A 527/17

    Ausschreibung; Anforderungsprofil; Mitbestimmung; Einstellung

  • BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15

    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

  • BVerwG, 28.02.2023 - 5 P 2.21

    Anforderungsprofile sind weder mitbestimmungspflichtige Beurteilungs- noch

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und

  • VG Berlin, 19.07.2018 - 71 K 5.18

    Absehen von der Stellenausschreibung; Beachtlichkeit der Begründung der

  • VG Hamburg, 10.09.2021 - 25 FL 28/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden

  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten

  • OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung

  • VG Frankfurt/Main, 21.01.2008 - 23 K 3795/07

    Personalrat kann sich im Zustimmungsverfahren auf Verfahrensregelungen zu

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2001 - 1 A 2277/99

    Landespersonalvertretungsrechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.2012 - 5 A 10082/12

    Ablauf, Ausschluss, Ausschlussfrist, Auswahl, Auswahlbegründung, Beachtlichkeit,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2013 - 62 PV 25.12

    Mitbestimmung; Dienstposten; Absehen von der Ausschreibung; Übung; ständige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 4317/97

    Ausgestaltung der Versetzung eines Beamten und diejenige eines Probebeamten in

  • BVerwG, 11.12.1998 - 6 PB 14.98

    Rechtsmittel

  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 95/11

    Informationsanspruch des Personalrats; Eintritt der Zustimmungsfiktion

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2009 - 16 A 3277/07

    Versetzung eines Beschäftigten der Agentur für Arbeit in eine andere

  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 21.04.2005 - 1 KG 3/05
  • Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirch, 21.04.2005 - 2 KG 17/04
  • MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 21.04.2005 - 2 KG 17/04
  • MAVG der Nordelbischen Ev.-Luth Kirche, 21.04.2005 - 1 KG 3/05
  • ArbG Stuttgart, 18.09.2013 - 11 Ca 3647/13

    Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2988/17
  • VG Hamburg, 16.10.2020 - 25 FL 159/20

    Zu der Frage, ob es der Mitbestimmung durch den örtlichen Personalrat unterliegt,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2009 - 16 A 3278/07

    Mitbestimmungsrecht der örtlichen Personalräte der Bundesagentur für Arbeit bei

  • BVerwG, 08.11.2012 - 6 PB 13.12

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zur Auswahl und Beauftragung von

  • VG Hamburg, 24.06.2021 - 25 FLE 65/21

    6-monatige Umsetzung innerhalb der Dienststelle nicht mitbestimmungspflichtig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.1999 - 1 A 5595/97

    Ausgestaltung der Mitbestimmungspflichtigkeit der Anschaffung eines

  • VG Mainz, 21.07.2015 - 5 K 166/15

    Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen; hier: Zustimmungsverweigerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.1999 - 1 A 903/97

    Personalrat; Mitbestimmung; Umsetzung; Absehen von einer Stellenausschreibung;

  • VG Berlin, 01.04.2014 - 71 K 23.13

    Personalvertretungsrecht - Beteiligung eines Mitbewerbers um eine

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